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Begriff "Weingut": Ergänzung im Weinrecht
Unter welchen genauen Voraussetzungen darf die Bezeichnung „Weingut“ für Qualitätswein, Prädikatswein und Landwein verwendet werden? Die aktuelle Rechtsprechung betrifft vor allem kleinere und mittlere Weingüter und Betriebe, die Flächen oder auch Kelteranlage anderer Weingüter pachten. Diese Weine dürfen die Bezeichnungen „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ tragen, solange das Weingut die komplette Kontrolle und Verantwortung für die Weinproduktion hat. Die vorliegende Kompaktinformation liefert Hintergründe und ergänzt die Seiten 59 und 60 der Broschüre „Das Weinrecht“ (30. Auflage).
Auflage | Auflage 1 |
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Artikelnummer | 0868 |
Erscheinungsjahr | 2025 |
Bestandteile | Nein |
Medien-Träger | |
Medien-Typ | Kompaktinfo |
Produktsicherheit/Warnhinweise | Bei Fragen zur Produktsicherheit wenden Sie sich bitte an: landwirtschaft@ble.de |
ISBN/EAN | Nein |
Format | DIN A4 (21x29,7cm) |
Umfang | 2 Seiten |
Lernziele | Nein |
Systemanforderung | Nein |
Lieferzeit | Bestellbare Artikel 2-5 Werktage; bei Download entfällt Lieferzeit |